Bei der Errichtung von elektrischen Anlagen und Sicherheitseinrichtungen und -anlagen in Sonderbauten (Sicherheitsstromversorgung/Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen) sind als erstens die zutreffenden Rechtsgrundlagen zu klären.
Gesetze/Verordnungen
Energiewirtschaftsgesetz
Arbeitsschutz
Baurecht (Landesrecht, hier gelten die Regelungen der Bundesländer)
Ggfs. sind auch die Muster-VO und –RL der ARGEBAU zu beachten.
Weiterhin können Baugenehmigung mit Brandschutzkonzept abweichende Anforderungen enthalten.
Privatrecht
Stand 032019